Wärmepumpen-Förderung 2026: Bis zu 80 % KfW-Zuschuss

Stand: 23. August 2026
Fachlich geprüft von Edgar Koller, Installateur- und Heizungsbauermeister

Wer 2026 eine alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizungsanlage austauscht, kann einen staatlichen Zuschuss erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Je nach persönlicher Situation sind zwischen 30 und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Wichtig: Die maximale Förderung von 80 Prozent erhält nicht jeder Antragsteller. Entscheidend sind unter anderem die Art der alten Heizung, die Selbstnutzung der Immobilie, das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und die Höhe der förderfähigen Kosten.

Koller Haustechnik unterstützt Hauseigentümer im Raum Regensburg und darüber hinaus bei der technischen Planung und fachgerechten Installation förderfähiger Wärmepumpenanlagen.

Wärmepumpen-Förderung 2026 auf einen Blick

  • 30 % Grundförderung
  • + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus unter bestimmten Voraussetzungen
  • + 10 bis 40 % Einkommensbonus abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
  • Bis zu 80 % Gesamtförderung für bestimmte selbstnutzende Eigentümer
  • Maximal 28.000 € förderfähige Kosten bei der ersten Wohneinheit
  • Maximal 22.400 € Zuschuss bei einer Förderquote von 80 %

Das Wichtigste zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Die aktuelle KfW-Heizungsförderung für private Eigentümer setzt sich aus mehreren Förderbestandteilen zusammen.

Förderbestandteil Förderhöhe Voraussetzungen
Grundförderung 30 % Für förderfähige klimafreundliche Heizungsanlagen
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen
Einkommensbonus 10 bis 40 % Abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
Maximale Gesamtförderung grundsätzlich 70 % Obergrenze für die meisten Antragsteller
Maximale Förderung bei niedrigster Einkommensgruppe bis zu 80 % Nur bei Erfüllung der besonderen Einkommens- und Selbstnutzungsvoraussetzungen

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit werden derzeit höchstens 28.000 Euro berücksichtigt.

Damit beträgt der maximal mögliche Zuschuss beispielsweise:

  • 8.400 Euro bei 30 % Grundförderung
  • 12.880 Euro bei 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
  • 19.600 Euro bei einer Förderquote von 70 %
  • 22.400 Euro bei der maximalen Förderquote von 80 %

Wer erhält die Grundförderung von 30 Prozent?

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden unter anderem:

  • elektrisch betriebene Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • bestimmte innovative Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sich die Maßnahme auf ein bestehendes Wohngebäude bezieht. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Außerdem muss der Einbau der neuen Heizung mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden sein. Dazu gehört regelmäßig auch der hydraulische Abgleich.

Nicht gefördert werden unter anderem gebrauchte Heizungsanlagen, überwiegend aus gebrauchten Teilen bestehende Anlagen, Eigenbauanlagen und nicht ausreichend erprobte Prototypen.

Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?

Selbstnutzende Eigentümer können bis zum 31. Januar 2027 zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent erhalten.

Der Bonus ist möglich, wenn eine funktionsfähige der folgenden Heizungen ausgetauscht, fachgerecht demontiert und entsorgt wird:

  • Ölheizung
  • Kohleheizung
  • Gas-Etagenheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • mindestens 20 Jahre alte Gasheizung
  • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung

Bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen ist das Alter der Anlage für diesen Bonus grundsätzlich nicht entscheidend. Bei einer zentralen Gasheizung oder Biomasseheizung muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend schrittweise weiter.

Wie funktioniert der Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus wird selbstnutzenden Eigentümern für ihre selbst genutzte Haupt- oder alleinige Wohnung gewährt. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Haushalte ohne berücksichtigungsfähiges minderjähriges Kind

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 Euro 40 %
30.001 bis 40.000 Euro 30 %
40.001 bis 50.000 Euro 10 %
über 50.000 Euro kein Einkommensbonus

Haushalte mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind

Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöhen sich die jeweiligen Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
bis 40.000 Euro 40 %
40.001 bis 50.000 Euro 30 %
50.001 bis 60.000 Euro 10 %
über 60.000 Euro kein Einkommensbonus

Die Förderbestandteile können kombiniert werden. Für die meisten Antragsteller gilt jedoch eine Gesamtobergrenze von 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur für selbstnutzende Eigentümer möglich, die die entsprechenden Bonusvoraussetzungen erfüllen.

Beispielrechnung für eine Wärmepumpe

Angenommen, eine neue Wärmepumpenanlage kostet einschließlich förderfähiger Nebenarbeiten 32.000 Euro. Für ein Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Beispiel 1: Nur Grundförderung

30 Prozent von 28.000 Euro ergeben einen Zuschuss von 8.400 Euro.

Beispiel 2: Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus

Wird beispielsweise eine funktionsfähige Ölheizung in einem selbst genutzten Einfamilienhaus ausgetauscht, können 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus zusammenkommen.

46 Prozent von 28.000 Euro ergeben einen Zuschuss von 12.880 Euro.

Beispiel 3: Zusätzlich 10 Prozent Einkommensbonus

30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 10 Prozent Einkommensbonus ergeben zusammen 56 Prozent.

56 Prozent von 28.000 Euro entsprechen 15.680 Euro Zuschuss.

Beispiel 4: Maximale Förderung von 80 Prozent

Erfüllt ein selbstnutzender Eigentümer die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus und den höchsten Einkommensbonus, kann die maximale Förderquote von 80 Prozent erreicht werden.

80 Prozent von 28.000 Euro ergeben einen maximalen Zuschuss von 22.400 Euro.

Die endgültige Förderhöhe wird ausschließlich durch die KfW anhand des konkreten Antrags und der persönlichen Voraussetzungen festgestellt.

Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich der Höchstbetrag nach der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Der Förderhöchstbetrag des gesamten Gebäudes wird gleichmäßig auf die Wohneinheiten verteilt. Wird die Heizungsmaßnahme nur für einzelne Wohnungen durchgeführt, ist der entsprechend anteilige Höchstbetrag maßgeblich.

Welche Kosten können bei einer Wärmepumpe gefördert werden?

Neben dem eigentlichen Wärmeerzeuger können weitere unmittelbar mit dem Heizungstausch zusammenhängende Kosten förderfähig sein. Dazu gehören je nach Maßnahme beispielsweise:

  • Lieferung und Montage der Wärmepumpe
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizung
  • Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
  • notwendige Arbeiten am Heizungsverteilungssystem
  • hydraulischer Abgleich
  • förderfähige Elektro- und Anschlussarbeiten
  • unmittelbar erforderliche Umfeldmaßnahmen
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • vorübergehende Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • notwendige Wiederherstellungsarbeiten

Welche Positionen im Einzelfall anerkannt werden, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen KfW-Bedingungen und den technischen Mindestanforderungen.

Wärmepumpen-Förderung beantragen: Die richtige Reihenfolge

Die Reihenfolge bei der Antragstellung ist besonders wichtig. Fehler können dazu führen, dass eine Förderung nicht gewährt wird.

1. Heizungsanlage technisch planen lassen

Zunächst sollte geprüft werden, welche Wärmepumpe zum Gebäude, zur tatsächlichen Heizlast, den vorhandenen Heizflächen und dem Warmwasserbedarf passt.

Eine hohe Förderung macht eine technisch ungeeignete oder falsch dimensionierte Wärmepumpe nicht wirtschaftlich. Deshalb stehen Heizlast, erforderliche Vorlauftemperaturen und die vorhandene Hydraulik am Anfang einer seriösen Planung.

2. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen

Für die Beantragung wird eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, benötigt. Diese wird durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen erstellt beziehungsweise koordiniert.

Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizungsanlage, zu den förderfähigen Kosten und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

3. Vertrag mit Förderbedingung abschließen

Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen.

Dieser Vertrag muss bereits beim Abschluss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage der KfW enthalten. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum angegeben werden.

4. Antrag bei der KfW stellen

Der Eigentümer stellt den Antrag vor Beginn der Arbeiten über das Kundenportal „Meine KfW“.

Für den Antrag werden unter anderem benötigt:

  • Bestätigung zum Antrag beziehungsweise BzA-ID
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung
  • Angaben zur Immobilie
  • Angaben zur geplanten Heizungsanlage
  • bei Bonusförderungen zusätzliche persönliche Nachweise

5. Förderzusage abwarten und Arbeiten durchführen

Mit den Arbeiten sollte grundsätzlich erst nach der Förderzusage begonnen werden. Ab der Zusage stehen grundsätzlich 36 Monate für die vollständige Umsetzung zur Verfügung.

6. Durchführung bestätigen und Auszahlung beantragen

Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD, erstellt. Anschließend lädt der Antragsteller die erforderlichen Nachweise und Rechnungen im KfW-Portal hoch und beantragt die Auszahlung.

Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?

Mit den neuen Förderbedingungen wurden mehrere Punkte angepasst. Besonders relevant sind:

  • bis zu 80 Prozent Förderung für bestimmte selbstnutzende Eigentümer
  • neue Staffelung des Einkommensbonus
  • Erhöhung bestimmter Einkommensgrenzen bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen minderjährigen Kind
  • Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent
  • maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
  • Entfall des bisherigen Effizienzbonus für Wärmepumpen
  • Entfall des bisherigen Emissionsminderungszuschlags

Was ändert sich bei der Förderung ab 2027?

Wer seinen Heizungstausch erst für 2027 plant, sollte die bereits angekündigten Änderungen berücksichtigen. Nach aktuellem Stand sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus zum 1. Februar 2027 erstmals von 16 auf 12 Prozent.

Auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit wird ab diesem Zeitpunkt reduziert. Weitere Änderungen der Förderstruktur können hinzukommen.

Da Förderprogramme jederzeit angepasst werden können und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen, sollten vor Antragstellung immer die aktuell gültigen KfW-Bedingungen geprüft werden.

Wärmepumpe im Altbau: Förderung ersetzt keine Fachplanung

Auch viele ältere Gebäude können effizient mit einer Wärmepumpe beheizt werden. Entscheidend sind jedoch nicht allein das Baujahr oder die Tatsache, ob Heizkörper vorhanden sind.

Vor der Auswahl einer Wärmepumpe sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • tatsächliche Heizlast des Gebäudes
  • erforderliche Vorlauftemperatur
  • Größe und Leistung der vorhandenen Heizkörper
  • Zustand des Rohrnetzes
  • Warmwasserbedarf
  • möglicher Aufstellort des Außengerätes
  • Schallschutz
  • elektrische Anschlussleistung
  • hydraulische Einbindung

Koller Haustechnik plant und installiert moderne Wärmepumpenanlagen passend zu den tatsächlichen Anforderungen des jeweiligen Gebäudes.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite rund um Wärmepumpen sowie in unseren Wärmepumpen-Referenzen.

Beispiele aus der Praxis

Wie unterschiedlich eine Wärmepumpen-Modernisierung aussehen kann, zeigen unsere bereits realisierten Projekte:

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  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Heizungsanlage
  • technischer Planung und Auslegung
  • Auswahl einer geeigneten Wärmepumpe
  • Erstellung eines transparenten Angebots
  • Koordination der erforderlichen technischen Förderunterlagen
  • fachgerechter Installation
  • hydraulischem Abgleich
  • Inbetriebnahme und Einweisung
  • Erstellung beziehungsweise Koordination der technischen Abschlussbestätigung

Den eigentlichen Förderantrag stellt der Eigentümer selbst bei der KfW. Wir unterstützen Sie jedoch bei der technischen Vorbereitung und stellen die notwendigen Anlagendaten zur Verfügung.

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Koller Haustechnik
Ladehofstraße 30
93049 Regensburg

Telefon: 09491 742 98 75
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Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Bekommt jeder Eigentümer 80 Prozent Förderung?

Nein. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur für selbstnutzende Eigentümer möglich, welche die Voraussetzungen für die entsprechenden Boni und die maßgeblichen Einkommensgrenzen erfüllen. Für die meisten übrigen Antragsteller gilt eine Gesamtobergrenze von 70 Prozent.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus?

Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten beträgt der höchste mögliche Zuschuss derzeit 22.400 Euro. Voraussetzung ist eine Förderquote von 80 Prozent.

Muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?

Vor der Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss jedoch von Beginn an eine aufschiebende oder auflösende Bedingung bezüglich der KfW-Förderzusage enthalten. Ein uneingeschränkt wirksamer Vertrag oder ein zu früher Beginn der Arbeiten kann die Förderung gefährden.

Wer stellt den KfW-Antrag?

Bei einem Einfamilienhaus stellt der Eigentümer den Antrag grundsätzlich selbst über das Kundenportal „Meine KfW“. Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt beziehungsweise koordiniert die erforderlichen technischen Bestätigungen.

Wird eine Wärmepumpe im Altbau gefördert?

Ja. Auch in einem Altbau kann eine Wärmepumpe gefördert werden, sofern das Gebäude und die Anlage die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Ob eine Wärmepumpe im konkreten Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann, sollte unabhängig von der Förderung fachgerecht geprüft werden.

Kann auch eine vermietete Immobilie gefördert werden?

Ja. Auch private Eigentümer vermieteter Wohnimmobilien können grundsätzlich von der Grundförderung profitieren. Persönliche Bonusförderungen wie der Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen dagegen in der Regel eine selbst genutzte Wohneinheit voraus.

Wie lange gelten die aktuellen Fördersätze?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und kann geändert werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten werden nach aktuellem Stand ab dem 1. Februar 2027 schrittweise reduziert.

Hinweis zur Förderberatung

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 23. August 2026 wieder und stellt keine verbindliche Förder-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Bestimmungen der KfW.

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung immer die offiziellen Förderbedingungen und technischen Mindestanforderungen.

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Copyright 2026. Alle Rechte Koller Haustechnik. Einzelne Bilder von freepik
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